Der Österreichische Buchmacherverband weist seine Mitglieder darauf hin, dass das Wiener Wettengesetz in der neuesten Fassung am 07.07.2018 in Kraft getreten ist und folgende wichtige Regelungen hinsichtlich „Übergangsfrist“ enthält:
- Alte Berechtigungen dürfen – wie gehabt – bis zum 31.12.2020 ausgeübt werden (Übergangszeit). Allfällig kürzere Befristungen bleiben erhalten.
- Selbst wenn aufgrund einer alten Berechtigung ausgeübt wird, ist binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten das Wettreglement anzupassen! (Information über die Gefahr des Entstehens von Spielsucht sowie über die Möglichkeit von Beratungs- und Aufklärungsgesprächen; Hinweis auf die Möglichkeit einer Selbstsperre)
- Das Wettreglement und der in § 12 geforderte Bonitätsnachweis sind der Behörde spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Inkrafttreten zur Kenntnis zu bringen, widrigenfalls die Berechtigung erlischt!
- Selbst wenn aufgrund einer alten Berechtigung ausgeübt wird, sind das Verbot von Livewetten (§ 25 Abs. 1 Z 5) sowie die Identifikations- und Registrierungsverpflichtungen gemäß der §§ 16, 19 und 21 spätestens innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes einzuhalten.
Wir ersuchen, diese Übergangsbestimmungen zu beachten und empfehlen, darüber hinaus unseren Mitgliedern rechtzeitig, um eine neue Konzession anzusuchen.