Landesgesetze

Landesgesetze

Wettgesetzte in Österreich sind Landesrecht. Die Behörden der neun Bundesländer sind somit auch für dessen Vollziehung zuständig. Bestimmt das jeweilige Gesetz in einem Bundesland, die Landesbehörde nicht ausdrücklich als die für die Vollziehung zuständigen Behörde, so ist dies das jeweilige Amt der Landesregierung (zB. in Wien Wien vgl. § 22 Wr. Wettengesetz: Magistrat 36).

In diesem Menüpunkt stellt der OSWV seinen Mitgliedern und allen Branchenteilnehmern als Service eine aktuelle und bedienungsfreundliche Übersicht der Landesgesetzte zur Verfügung.

Die jeweiligen Landesgesetze der Bundesländer werden in alphabetischer Reihenfolge, und wenn vorhanden, mit Zusatzinformationen (erläuternde Bemerkungen, Infoblätter und Beilagen) regelmäßig aktualisiert. Wenn in einem Bundesland eine Novellierung des Wettengesetzes stattfindet, werden während des laufenden Novellierungsprozesses auch die neuen Gesetzesentwürfe und die dazugehörigen Stellungnahmen des OSWV hier veröffentlicht (unter Menüpunkt Stellungnahmen).